Frankfurt-spart-Strom
für Gewerbe, Vereine und Religionsgemeinschaften

Neu: Ab November 2021 auch Online-Beantragung möglich

Was wird gefördert?

Mit dem Programm Frankfurt-spart-Strom für Gewerbe unterstützt die Stadt Unternehmen, Vereine und Religionsgemeinschaften bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Reduzierung des Stromverbrauchs. Der Fördermechanismus ist einfach: Für jede Kilowattstunde, die nachweislich eingespart wird, erhält der Antragsteller einmalig 10 Cent Zuschuss ausgezahlt.

Wer wird gefördert?

Jedes Unternehmen aus Frankfurt am Main, das die EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen erfüllt: Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder einer Jahresbilanzsumme maximal 43 Mio. Euro.

Eingetragene Vereine oder Gemeinden von Religionsgemeinschaften die Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz in Frankfurt am Main sind.

Was muss ich tun?

Schritt 1: Energieeffizienzberatung

Voraussetzung für die Förderung ist die Vorlage des Ergebnisberichts einer Energieberatung. Die Beratung ist wichtig, um durch einen unabhängigen Berater die Maßnahmenpotenziale im Unternehmen zu erkennen. Der Beratungsbericht ist Grundlage für die folgenden Schritte.

Die Durchführung einer Energieberatung für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, wird durch das Bafa-Programm Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme bezuschusst:

Beratung für Unternehmen mit max. 10.000 EUR (netto) Energiekosten:
Die Zuwendung beträgt 80 % der förderfähigen Beratungskosten, jedoch max. 1.200 EUR.

Beratung für Unternehmen über 10.000 EUR (netto) Energiekosten:
Die Zuwendung beträgt 80 % der förderfähigen Beratungskoste, jedoch max. 6.000 EUR.

Beantragung einer Energieberatung

  1. Umfassende Informationen zum Verfahren, Zugang zum Antragsportal und Häufig gestellte Fragen finden Sie auf den Internetseiten des Bafa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle).
  2. Die Antragstellung erfolgt durch das Unternehmen in einem elektronischen Verfahren.
  3. Auswahl und Einholung eines Kostenvoranschlags bei einem Energieberater, z. B. über die Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes. Der Berater muss über eine Bafa-Registrierung verfügen.

Schritt 2: Bestimmung von Stromeinsparmaßnahmen

Auf Grundlage der Energieberatung werden Maßnahmen bestimmt, die zur Reduzierung des Stromverbrauchs führen. Die durch die Maßnahmen voraussichtlich einzusparenden Strommengen werden rechnerisch nachgewiesen. Wenn dies nicht abschließend im Bericht der Energieberatung erfolgt, ist ein separater Berechnungsnachweis nötig.

Schritt 3: Förderung

Auf Grundlage dieser Daten kann nun der Antrag beim Energiereferat gestellt werden. Nach Erhalt des Förderbescheids kann mit der Umsetzung der Maßnahme begonnen werden. Für jede Kilowattstunde Strom, die kalkulatorisch durch die Umsetzung einer Maßnahme eingespart wird, zahlt die Stadt Frankfurt am Main 10 Cent als Investitionszuschuss aus, sobald der Nachweis für die Umsetzung der Maßnahmen erbracht wurde

Wie viel wird gefördert?

Maximal werden 30 % der förderfähigen Gesamtinvestitionen gefördert. Werden weitere Förderprogramme in Anspruch genommen, wie zum Beispiel das Förderprogramm „Kälte- und Klimaanlagen“ des Bafa, ist eine Kumulation der Förderbeträge möglich. Insgesamt darf der Gesamtzuschuss 50 % der Gesamtinvestition nicht übersteigen. Die absolute Förderhöhe ist auf 50.000 Euro pro Jahr und Unternehmen begrenzt. Der Förderbetrag wird ausbezahlt, wenn ein Nachweis für die Durchführung der Maßnahmen, durch Rechnungen und Zahlungsbelege, erbracht wurde.

Wie stelle ich einen Antrag?

Die Antragsunterlagen können auf drei Wegen eingereicht werden.

1. Online Beantragung (Neu): Über eine Web-Portal kann die Beantragung vollständig digital erfolgen. Die dafür erforderlichen Daten können direkt eingegeben und Dokumente wie der Energieberatungsbericht, Angebote für die investiven Maßnahmen oder eine KMU-Erklärung hochgeladen werden.

2. Papierantrag per Post: Die aktuellen Förderanträge für KMU, Vereine und Religionsgemeinschaften finden Sie im Downloadbereich dieser Internetseite. Zusammen mit dem Beratungsbericht und den Angeboten für die Einsparmaßnahme, wird der ausgefüllte Förderantrag beim Klimareferat eingereicht. Nach Erhalt des Förderbescheids kann mit der Umsetzung der Maßnahme begonnen werden. Ein vorgezogener Maßnahmenbeginn ist unbedingt vorab mit dem Klimareferat abzusprechen.

3. Übermittlung der Unterlagen per E-Mail: Ein aktueller Papierantrag muss ausgefüllt werden. Dieser und die restlichen Dokumente (Beratungsbericht, Angebote über investive Maßnahmen) können dann als PDF-Dateien per E-Mail an die Adresse mitmachen@frankfurt-spart-strom.de versandt werden.

Einzureichende Unterlagen:

  • Antragsformular im Downloadbereich dieser Internetseite
  • Bericht und Ergebnis der Energieeffizienzberatung durch qualifizierten Energieberater
  • Angebot für die investiven Maßnahmen
  • Darstellung der prognostizierten Stromeinsparung, wenn dies nicht aus der Energieeffizienzberatung hervorgeht

Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung:

Stadt Frankfurt am Main
Klimareferat (79A)
Solmsstraße 18
60486 Frankfurt am Main

Tel: 069 212-39193
E-Mail: mitmachen@frankfurt-spart-strom.de